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Grundsätzlich sind Veteraninnen und Veteranen Menschen, die in den Streitkräften eines Landes gedient haben. Der Begriff bezieht sich klassischerweise aufs Militär. 2018 erweiterte Ursula von der Leyen in ihrer Rolle als Verteidigungsministerin den Begriff um alle, die jemals im aktiven Dienst der Bundeswehr standen. Sie schloss damit ausdrücklich auch die Soldatinnen und Soldaten ein, die der Bundeswehr weiterhin, und vielleicht erst seit Kurzem, angehören. In Deutschland ist dieser Begriff weiter gefasst und mit der Bundeswehr verknüpft. Damit sollen aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten, Reservistinnen und Reservisten, Gesunde und Versehrte in gleicher Weise wertgeschätzt werden.

Während das Bild der Veteraninnen und Veteranen in Deutschland – verglichen etwa mit den USA oder Großbritannien – weniger stark im öffentlichen Bewusstsein verankert ist, gibt es hierzulande eine wachsende Anerkennung ihrer Leistungen und Bedürfnisse.

  • Veteraninnen und Veteranen sind Teil einer vielfältigen Gemeinschaft, die im Dienste des Landes steht. Durch die offizielle Veteranendefinition, das gestiegene öffentliche Interesse und ein breiteres Netzwerk an Hilfsangeboten erhält das Thema zunehmend Aufmerksamkeit. Dennoch besteht weiterhin Handlungsbedarf, um ihnen jene Unterstützung, Wertschätzung und Sichtbarkeit zu geben, die sie für Ihren wichtigen Auftrag zum Schutz Deutschlands und die damit verbundenen Belastungen verdienen. Der Nationale Veteranentag, der auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages erstmalig am 15. Juni 2025 begangen wird, ist dabei ein wichtiger Baustein.

  • Seit 2018 existiert in Deutschland eine offizielle Definition des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg): „Veteranin oder Veteran ist, wer als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr im aktiven Dienst steht oder aus dem Dienstverhältnis ehrenhaft ausgeschieden ist.“ Das sind in Deutschland seit Gründung der Bundeswehr rund 10 Millionen Frauen und Männer. Demnach gilt als Veteranin oder Veteran jede Person, die in der Uniform der Bundeswehr gedient hat – unabhängig davon, ob es sich um Freiwillige, Berufssoldatinnen oder Berufssoldaten, Zeitsoldatinnen oder Zeitsoldaten oder nun Ausgeschiedene handelt. Dieser Veteranenbegriff ist somit weit gefasst.

  • Das Veteranenbüro in Berlin hat sich seit seiner Eröffnung im Januar 2024 zum „Leuchtturm der Veteranenbetreuung“ entwickelt. Entsprechend dem Motto „Wir lassen niemanden zurück“ berät und unterstützt das Büro die Veteraninnen und Veteranen der Bundeswehr ganzjährig und umfassend. Neben der Unterstützung in den Bereichen Fürsorge und Versorgungsleistungen setzt sich das Veteranenbüro der Bundeswehr auch für die Anerkennung und Wertschätzung von Veteraninnen und Veteranen innerhalb unserer Gesellschaft ein. Mehr Infos finden Sie hier.

  • Vor allem durch Auslandseinsätze (z. B. in Afghanistan, Mali oder im ehemaligen Jugoslawien) rücken Veteraninnen und Veteranen zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit. Für viele Veteranenorganisationen und Verbände ist vor allem die gesellschaftliche Wertschätzung von Bedeutung. Sie setzen sich für Lösungen ein, um eine bessere Betreuung, Beratung und Anerkennung von Veteraninnen und Veteranen anbieten zu können.

  • Das Veteranenabzeichen stellt die Werte in den Vordergrund, die alle Veteraninnen und Veteranen verbinden: Kameradschaft und Dienst für Frieden und Freiheit. Die Bundeswehr verleiht es an ehemalige und aktive Soldatinnen und Soldaten. Damit wird die Wertschätzung für den geleisteten Dienst und persönliche Opfer zum Ausdruck gebracht. Das Veteranenabzeichen trägt dazu bei, das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung von Veteraninnen sowie Veteranen zu stärken und ihnen auch im zivilen Umfeld Respekt zu zollen.

  • Aktive Soldatinnen und Soldaten, die das Veteranenabzeichen erhalten möchten, können sich an ihren Disziplinarvorgesetzten oder Kompaniefeldwebel wenden. Der Antrag wird über den entsprechenden Truppenteil auf den Weg gebracht.

    Ehemalige Soldatinnen und Soldaten können ihren Antrag per E-Mail einreichen. Das Veteranenabzeichen wird anschließend per Post zugestellt. Zusätzlich ist auch eine Überreichung im Veteranenbüro der Bundeswehr in Berlin auf Antrag möglich.

  • In der öffentlichen Wahrnehmung fehlen häufig konkrete Kenntnisse über die Tätigkeit, das Engagement und die Erfahrungen der Bundeswehrangehörigen. Politik, Bundeswehr und auch Veteranenverbände setzen sich bundesweit dafür ein, dass sich dies ändert. Gerade bei Auslandseinsätzen kann es zu posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) oder anderen psychischen Erkrankungen kommen. Eine weitere Herausforderung betrifft vor allem das Privat- und Familienleben der Soldatinnen und Soldaten: Die Bundeswehr kann nicht immer eine heimatnahe Verwendung ermöglichen. Viele Soldatinnen und Soldaten müssen häufig den Dienstort wechseln – sowohl innerhalb Deutschlands, aber auch im Ausland.

  • Aktive und ehemalige Bundeswehrangehörige, die unter Einsatzfolgen leiden, wenden sich an die Zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle. Kernaufgabe der ZALK ist die Bearbeitung aller Anliegen und Anträge nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) von aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten. Darüber hinaus berät und informiert die Koordinierungsstelle alle am Verfahren beteiligten Stellen einschließlich der Antragstellerinnen und Antragsteller über die Anwendung des EinsatzWVG und der Einsatz-Unfallverordnung. Am Verfahren beteiligt sind unter anderem der Sozialdienst, die Disziplinarvorgesetzten, die Lotsinnen und Lotsen für Einsatzgeschädigte, die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, der Berufsförderungsdienst, die Beschädigtenversorgung und die Personalführung.